Erstgespräch / Kosten
Im Erstgespräch lernen wir uns persönlich kennen, und Sie erhalten einen Überblick über meine Arbeitsweise und wie ich mit Ihren Anliegen und Fragen umgehe. Sie können Ihre Erwartungen und Vorstellungen an die Therapie vermitteln und ich informiere Sie über die Rahmenbedingungen wie Frequenz, Dauer der Therapie, Kosten etc.. Je nach Erwartungshaltung Ihrerseits beziehungsweise Leidensdruck kann die Therapie bis zu 3 mal wöchentlich (klassische Analyse beziehungsweise Selbsterfahrung) stattfinden – mindestens jedoch 1 mal pro Woche. Bei Kindern findet die Therapie 1 mal wöchentlich statt.
Nach dem Erstgespräch erhalten Sie von mir eine Empfehlung über die Frequenz der Therapie. Hier ist zwischen einer Langzeittherapie welche zu einem tiefem Verständnis Ihrer Person als Ganzes führt also Klarheit über ihr Denken, Fühlen, Handeln und über ihre Konflikte bringt und einer Kurzzeittherapie - um einzelne Konflikte in Ihrem Leben zu lösen - alles möglich. Die Frequenz ist selbstverständlich abhängig von Ihrer Erwartungshaltung und von Ihren persönlichen Möglichkeiten bezüglich Zeit und Kosten.
Kosten:
Als Vertragspartner der NÖGKK ist es mir möglich für Kinder und Jugendliche kassenfinanzierte Plätze anzubieten.
Für Erwachsene übernimmt die NÖGKK die gesamten Kosten für eine Gruppentherapie.
Erstgespräch 40 Minuten 90,- Euro (wird unter bestimmten Voraussetzungen von der NÖGKK übernommen)
Psychotherapeutische Gruppensitzung für Erwachsene (1,5 Stunden) sofern ein Kassenplatz frei ist kostenlos, ansonsten 40,- Euro / Sitzung.
Psychotherapeutische Einzelsitzung Erwachsene (45 Minuten) 110,- Euro
Kinder und Jugendliche (45 Minuten) sofern ein Kassenplatz verfügbar ist kostenlos, ansonsten 110,- Euro.
Unter bestimmten Lebensumständen biete ich auch Sozialtarife an, welche ich mit Ihnen individuell bespreche. Für jeden Patienten besteht die Möglichkeit einer Teilrückerstattung durch die Krankenkasse in der Höhe von 28,- Euro / Sitzung (NÖGKK) bzw. 40,- / Sitzung BVA.
Wenn Sie zu Ihrem vereinbarten Termin nicht erscheinen oder diesen nicht rechtzeitig 48 Stunden zuvor absagen, wird Ihnen diese Stunde in Rechnung gestellt, da diese für Sie reserviert ist. Diese Regelung entspricht laut Auskunft des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie sowie des Wiener Landesverbandes für Psychotherapie den gesetzlichen Bestimmungen.